Gemeinde Molbergen
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Bauleitplanung

Bekanntmachung

 

 

20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Molbergen und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85 „Ermke – Gewerbegebiet Wittensand“
Hier: Bekanntmachung gem. § 2 Abs. 1 BauGB und Durchführung der frühzeitigen
         Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Molbergen hat in seiner Sitzung am 08.11.2023 die Einleitung des Bauleitplanverfahrens für die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Molbergen und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85 „Ermke – Gewerbegebiet Wittensand“ beschlossen.

Die Geltungsbereiche der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 85 „Ermke – Gewerbegebiet Wittensand“ sind flächengleich. Das Plangebiet liegt im Nordosten des Ortes Ermke und umfasst nördlich und südlich der Gemeindestraße „Wittensand“ die Flurstücke 138/8, 139/1, 139/2, 139/3, 134/1 (tlw.), 138/9 (tlw.), alle Flur 16, sowie die Flurstücke 156 (tlw.) und 154 der Flur 42, und östlich der Gemeindestraße „Brinkstraße“ eine Teilfläche des Flurstückes 92/1 der Flur 15, alle Gemarkung Molbergen. Die genaue Lage des Plangebietes ist aus der nachstehenden Übersichtskarte ersichtlich.

Der Beschluss zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85 „Ermke – Gewerbegebiet Wittensand“ wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Hierzu liegt der Planentwurf mit Begründung in der Zeit vom

21.11.2023 bis zum 22.12.2023
(beide Tage einschließlich)

während der Dienststunden (Mo. u. Do. von 8.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, Di. 8.30 bis 12.30 Uhr, Mi. von 8.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Fr. von 8.30 bis 12.30 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Molbergen, Zimmer 2, Cloppenburger Straße 22, 49696 Molbergen, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus. Alle Interessierten sowie die von der Planung Betroffenen können sich in diesem Zeitraum über die Planung informieren sowie eine Stellungnahme schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.

Im Auslegungszeitraum können die vollständigen Planungsunterlagen ebenfalls im Internet auf der Homepage der Gemeinde Molbergen unter www.molbergen.de >Unsere Gemeinde>Bekanntmachungen>Bauleitplanung eingesehen und zu der Planung Stellungnahmen abgegeben werden.


Molbergen, 10.11.2023


(Witali Bastian)
- Bürgermeister -

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