Bekanntmachung
Gemeinde Molbergen
Cloppenburger Straße 22
49696 Molbergen
Tel.: 04475 / 9494-0
Fax: 04475 / 9494-90
rathaus@molbergen.de
Öffnungszeiten
Mo - Fr: | 08.30 - 12.30 Uhr |
Mo, Do: | 14.00 - 16.00 Uhr |
Mi: | 14.00 - 18.00 Uhr |
Dienstagnachmittag geschlossen
Der Cloppenburger Mitwirk-O-Mat, ein spielerisches und digitales Matching Tool, geht Mitte Dezember 2022 im Landkreis Cloppenburg an den Start. Angelehnt an den " Wahl-O-Mat", werden Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren wollen, mit Vereinen zusammengebracht, die ehrenamtliche Hilfe benötigen.
Vereine und Einrichtungen können sich hier in den Mitwirk-O-Mat eintragen.
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Molbergen
Aufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 588), hat der Rat der Gemeinde Molbergen in seiner Sitzung am 17.10.2022 folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Molbergen vom 19. Dezember 2011 beschlossen:
§ 1
§ 7 der Hauptsatzung wird wie folgt gefasst:
§ 7
Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen
1. Satzungen, Verordnungen, Genehmigungen von Flächennutzungsplänen sowie
öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Molbergen werden - soweit
durch Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist - im Internet unter der
Adresse www.molbergen.de im elektronischen Amtsblatt für die Gemeinde
Molbergen verkündet bzw. bekannt gemacht.
Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteile einer Satzung oder Verordnung,
so kann die Bekanntmachung dieser Teile dadurch ersetzt werden, dass sie während
der Dienststunden zur Einsicht im Dienstgebäude der Gemeinde Molbergen ausgelegt
werden. In der Satzung oder Verordnung wird der Inhalt dieser Bestandteile grob
umschrieben. Bei Veröffentlichung der Satzung oder Verordnung wird auf die
Ersatzbekanntmachung mit Ort, Zeitpunkt und Dauer hingewiesen.
2. Auf die Bereitstellung im Internet und auf die Internetadresse wird nachrichtlich
in der „Münsterländischen Tageszeitung“ hingewiesen.
3. Ortsübliche und sonstige Bekanntmachungen erfolgen in der „Münsterländischen
Tageszeitung“, soweit durch Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist.
4. Ohne rechtliche Verpflichtung und Rechtswirkung ist die Bürgermeisterin/der
Bürgermeister berechtigt, Bekanntmachungen nach den Absätzen 1 und 3 zur
Bürgerinformation zusätzlich in Aushangkästen oder in sonst geeigneter Weise
auszuhängen bzw. auszulegen oder im Internet zu veröffentlichen.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 01.12.2022 in Kraft.
Molbergen, 16. November 2022
Witali Bastian
Einleitungsbeschluss | 302 KB | Download | |
Gebietskarte | 7728 KB | Download |
Amt für regionale Landesentwicklung (ArL)
Weser-Ems
Markt 15/16
26122 Oldenburg
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Oldenburg, den 26.10.2022
Altenoythe-Hohefeld
Az.: 4.1.3-611-2254 / 0.9
S C H L U S S F E S T S T E L L U N G
des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Altenoythe-Hohefeld
Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Altenoythe-Hohefeld wird hiermit gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes vom 16.03.1976 (BGBl. I, S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I, S. 2794) durch folgende Feststellungen abgeschlossen:
Begründung
Der Flurbereinigungsplan des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Altenoythe-Hohefeld ist einschließlich seiner Nachträge vollständig ausgeführt. Insbesondere ist das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die im Flurbereinigungsplan und in seinen Nachträgen genannten Teilnehmer übergegangen. Das Liegenschaftskataster wurde entsprechend berichtigt und alle Ersuchen auf Berichtigung der betroffenen Grundbücher wurden gestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems, Theodor-Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg bzw. Markt 15/16, 26122 Oldenburg werden.
Hinweis
Jeder Beteiligte und jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, kann die folgenden Unterlagen auf Dauer bei der Stadt Friesoythe einsehen:
Hinweis: Gemäß § 27a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird die Schlussfeststellung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Altenoythe-Hohefeld auch im Internet unter www.flurb-we.niedersachsen.de in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingestellt.
(Doolmann)
Friesoythe, 04.11.2022
Vorstehende Schlussfeststellung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Altenoyther Feld vom 26.10.2022 wird hiermit im Verbund veröffentlicht.
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