Bekanntmachung
Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung
Bekanntmachung
Widmung einer Gemeindestraße
Nachstehend in der Gemarkung Molbergen, Landkreis Cloppenburg, belegene Straße wird gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStr.G) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1980 (Nds. GVBl.S. 359), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Oktober 2009 (Nds. GVBl.S. 372) mit Wirkung vom 01.07.2013 für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet:
- Die Straße hat keine Straßenbezeichnung und besteht aus einem Teilstück
des Flurstückes 9/2 der Flur 19 der Gemarkung
Molbergen. Sie beginnt als Abzweigung von der L 836 "Grönheimer Straße"
und endet in Höhe des Flurstückes 11/2 der Flur 19. Die Straße
bindet dann weiter an den Genossenschaftsweg in Richtung "Herrensand" an.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmung ist das Rechtmittel der Klage zulässig. Die Klage kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlossplatz 10, 26122 Oldenburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden
Molbergen, 06.03.2018
Möller
Bekanntmachung
Aufstellung der Außenbereichssatzung "Resthausen - Sandberg"
im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
Der Rat der Gemeinde Molbergen hat in seiner Sitzung am 05.03.2018 die Aufstellung der Außenbereichssatzung "Resthausen - Sandberg" im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung "Resthausen - Sandberg" liegt im Ortsteil Resthausen beiderseits der Straße "Sandberg", sowie unmittelbar nördlich der Einmündung dieser Straße in die Straße "Kastanienallee". Die Lage des Geltungsbereiches ist aus der nachstehenden Übersichtskarte ersichtlich.
Mit dieser Planung sollen innerhalb des Geltungsbereiches Wohnzwecken dienende Vorhaben zugelassen werden, ohne dass ihnen entgegengehalten werden kann, dass sie im Flächennutzungsplan nicht durch entsprechende Darstellungen vorbereitet sind und nicht innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes liegen. Der Geltungsbereich der Satzung weist deutliche Züge einer Splittersiedlung im Außenbereich auf. Da er durch die vorhandene Bebauung von einigem Gewicht baulich geprägt ist, ist die Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB eine geeignete Form, die Zulassungsvoraussetzungen für eine weitere Wohnbebauung im Geltungsbereich zu erleichtern.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Der Planentwurf mit der Entwurfsbegründung liegt gem. § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 03.04.2018 bis 03.05.2018 (beide Tage einschließlich) während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Molbergen, Zimmer 3, Cloppenburger Straße 22, 49696 Molbergen öffentlich zu jedermanns Einsicht aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Öffentlichkeit während der Offenlage über die allge-meinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb der vorgenannten Frist zur Planung äußern kann, da keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB stattfindet; dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Molbergen, 21.03.2018
-Möller-
Bürgermeister
Anlagen
Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Kreisverkehr - Dorfpark“ der Gemeinde Molbergen im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier: Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Rat der Gemeinde Molbergen hat in seiner Sitzung am 14.07.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Kreisverkehr - Dorfpark“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB beschlossen. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Kreisverkehr - Dorfpark“ wurde mit Bekanntmachung vom 21.12.2017 gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 73 liegt im Zentrum des Ortes Molbergen und erstreckt sich über Flächen nördlich u. südlich der Cloppenburger Straße vom Knotenpunkt L836/L834/K152 bis zur Aufmündung des Kneheimer Weges. Die Lage des Plangebietes ist aus der nachstehenden Übersichtskarte ersichtlich.
Der Bebauungsplan Nr. 73 "Kreisverkehr - Dorfpark" dient der Innenentwicklung im Rahmen der Dorferneuerung und wird gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt; es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB entsprechend. Es wird daher von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
Der Rat der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 14.07.2014 dem Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung zugestimmt und seine öffentliche Auslegung gem. § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB, sowie § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Durch Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 29.07.2015 ist dieser Entwurf inhaltlich nochmals konkretisiert worden. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Planentwurf und Begründung, sowie die Unterlagen zur Verkehrsplanung vom Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm & Tjardes PartG mbB und die schalltechnische Untersuchung vom TÜV NORD liegen daher gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 26.02.2018 bis 26.03.2018, beide Tage einschließlich, während der Dienststunden (Mo. - Fr. von 8:30 - 12:30 Uhr, Mo., Di. und Do. 14:00 - 16:00 Uhr, Mi. 14:00 - 18:00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Molbergen, Zimmer 3, Cloppenburger Straße 22, 49696 Molbergen zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Öffentlichkeit kann sich während der Auslegungszeit eingehend über die beabsichtigte Planung informieren bzw. Stellungnahmen hierzu abgeben; es besteht auch allgemein die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist (mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden können. Nicht fristgerecht ab-gegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Molbergen, 15.02.2018
-Möller-
Bürgermeister
Anlagen
A) Bebauungsplan Nr. 73
B) Begründung
C) Genehmigungsentwurf Straßenbau
D) Bebauungsplan Nr. 73 mit Planentwürfen
E) Schalltechnische Untersuchung